Einleitungsanträge und Unterstützungserklärungen für Volksbegehren

Zu folgenden Volksbegehren wurden Einleitungsanträge gestellt:

Diesen Einleitungsanträgen wurde durch den Bundesminister für Inneres stattgegeben.
Sofern fristgerecht eine Einzahlung des Kostenbeitrages erfolgt, können die Volksbegehren im Eintragungszeitraum vom 15. Juni bis 22. Juni 2026 unterschrieben werden.

Weiters wurden am 16. Jänner 2026 zwei neue Volksbegehren beim Bundesministerium für Inneres registriert:

Auf Grund der großen Anzahl an Volksbegehren, für die derzeit Unterstützungserklärungen abgegeben werden können und der teilweise umfangreichen Begründungen, wurde die Art der Veröffentlichung umgestellt. Unter nachstehendem Link gelangen Sie direkt auf die Homepage des Bundesministeriums für Inneres. Dort sind tagesaktuell alle Volksbegehren aufgelistet und können die Begründungen dafür eingesehen werden (Stand: 21. Jänner 2026)

BM.I - Volksbegehren

Österreichische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, die in der Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde eingetragen sind (auch Auslandsösterreicherinnen und Auslandsösterreicher), können für die Volksbegehren Unterstützungserklärungen abgeben. Die Abgabe einer Unterstützungserklärung ist in jeder österreichischen Gemeinde zu den Amtsstunden (Zeiten des Parteienverkehrs) oder online mittels "E-ID Austria" möglich.

21.01.2026