Laut Oö. Veranstaltungssicherheitsgesetz müssen Veranstaltungsmeldungen spätestens 2 Wochen bzw. Veranstaltungsanzeigen spätestens 6 Wochen vor der geplanten Veranstaltung beim Marktgemeindeamt einlangen. Weiters möchten wir darauf hinweisen, dass der Veranstaltungsmeldung bzw. Veranstaltungsanzeige bereits beim Einbringen sämtliche erforderliche Unterlagen (u.a. Abschluss einer Haftpflichtversicherung, Pläne des Veranstaltungsgeländes bzw. der Veranstaltungslokalität, Zertifikate von Bühnen usw. ) anzuschließen sind.
Ob es sich um eine melde- oder anzeigepflichtige Veranstaltung handelt, ist dem Oö. Veranstaltungssicherheitsgesetz zu entnehmen. Des Weiteren ist auch die Oö. Veranstaltungssicherheitsverordnung vollinhaltlich einzuhalten. Zu finden unter: www.land-oberoesterreich.gv.at
Formular zur Meldung einer Veranstaltung:
https://www.land-oberoesterreich.gv.at/Mediendateien/Formulare/Formulare%20Sicherheit%20und%20Ordnung/IKD_E_12_Veranstaltungsmeldung.pdf
Anzeigeformular:
https://www.land-oberoesterreich.gv.at/Mediendateien/Formulare/Formulare%20Sicherheit%20und%20Ordnung/IKD_E_2_Veranstaltungsanzeige.pdf