Leichenhallegebühr - Aufbahrung 2025

Detailinformationen zu dem Eintrag
inkl. MWSt130,00 € Pauschale bis zu 4 Tagen

Für die Benützung der gemeindeeigenen Leichenhalle sind folgende Gebühren zu entrichten:

1. Aufbahrung in Särgen

a) für die Aufbahrung inkl. Strom bis zu 4 Tagen 130,00 Euro für jeden weiteren Tag 20,00 Euro

b) für die Benützung des Obduktionsraumes- zur Einstellung einer Leiche pro Tag 50,00 Euro- zur Vornahme einer Obduktion 100,00Euro

2. Urnenbegräbnisse

Die Gebühren für die Benützung der Gemeinde eigenen Leichenhalle beträgt 50% des in § 1 Abs. 1 Z. 1 lit a festgesetzten Entgelt