Fahrtkostenzuschuss für auswärts Studierende Rieder:innen

Unter folgenden Bedingungen bzw. Voraussetzungen wird eine Förderung gewährt: 

  • der Hauptwohnsitz muss während der geförderten Zeit in Ried in der Riedmark aufrecht gewesen sein
  • umfasst werden alle Studienorte AUSSERHALB von OÖ
  • Die Förderung gilt für alle im Studienförderungsgesetz genannten Studienrichtungen
  • Altersgrenze für den Förderbezug ist jene Grenze, die am jeweiligen Studienstandort das Ende des Bezuges des Semestertickets bedeutet
  • Die Förderhöhe umfasst die Hälfte vom Gesamtpreis des Studienticket der jeweiligen Universitätsstadt, max. jedoch € 75,--/pro Semester

Welche Unterlagen müssen erbracht werden:

  • Ansuchen sind im Nachhinein jenes Semesters zu stellen, wo die Gebühren angefallen sind
  •  Eine Gewährung kann nur auf schriftlichen Antrag erfolgen Fahrtkostenzuschuss_Studierende.pdf herunterladen (0.23 MB)
  •  Der Kauf eines Semestertickets für den öffentlichen Verkehr muss nachgewiesen werden. 
  •  Eine Inskriptionsbestätigung bzw. Studienfortsetzungsbestätigung ist beizulegen. 

Formulare

Zuständigkeiten