Europa-Wählerevidenz - Eintragung von Unionsbürger:innen für die Europawahl 2024

Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, die nicht die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, jedoch in Österreich über einen Hauptwohnsitz verfügen, können jederzeit förmlich erklären, dass sie bei Europawahlen die österreichischen Mitglieder des Europäischen Parlaments wählen wollen und im Herkunftsmitgliedsstaat ihr aktives Wahlrecht nicht verloren haben.

Für die Europawahl 2024 muss der Antrag auf Aufnahme in die Europa-Wählerevidenz bei der aktuellen Hauptwohnsitz-Gemeinde in Österreich bis spätestens zum Stichtag (das ist voraussichtlich der 26. März 2024)  gestellt werden.  Nähere Informationen dazu im beiliegenden Informationsblatt.

Das entsprechende Antragsformular kann unter nachstehendem Link heruntergeladen werden.

Antrag für nicht österreichische Unionsbürger:innen

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04.03.2024