endgültige Ergebnisse Volksbegehren

Die Bundeswahlbehörde hat in ihrer Sitzung am 9. Mai 2023 die endgültigen Ergebnisse für nachstehende Volksbegehren (Eintragungszeitraum: 17. bis 24. April) festgestellt :

Zahl der Stimmberechtigten bei allen angeführten Volksbegehren: 6.345.470 Personen

"ECHTE Demokratie - Volksbegehren"
Zahl der Unterstützungserklärungen: 96.053
Zahl der Eintragungen: 35.566
Gesamtergebnis (Unterstützungserklärungen + Eintragungen): 131.619
Präsentationsgrafiken (diese beinhalten die Ergebnisse der Länder und Stimmbezirke)

"Beibehaltung Sommerzeit"
Zahl der Unterstützungserklärungen: 120.116
Zahl der Eintragungen: 48.589
Gesamtergebnis (Unterstützungserklärungen + Eintragungen): 168.705
Präsentationsgrafiken (diese beinhalten die Ergebnisse der Länder und Stimmbezirke)

"GIS Gebühren NEIN"
Zahl der Unterstützungserklärungen: 105.894
Zahl der Eintragungen: 61.512
Gesamtergebnis (Unterstützungserklärungen + Eintragungen): 167.406
Präsentationsgrafiken (diese beinhalten die Ergebnisse der Länder und Stimmbezirke)

"BARGELD-Zahlung: Obergrenze NEIN!"
Zahl der Unterstützungserklärungen: 49.787
Zahl der Eintragungen: 71.563
Gesamtergebnis (Unterstützungserklärungen + Eintragungen): 121.350
Präsentationsgrafiken (diese beinhalten die Ergebnisse der Länder und Stimmbezirke)

"Unabhängige JUSTIZ sichern"
Zahl der Unterstützungserklärungen: 104.287
Zahl der Eintragungen: 38.930
Gesamtergebnis (Unterstützungserklärungen + Eintragungen): 143.217
Präsentationsgrafiken (diese beinhalten die Ergebnisse der Länder und Stimmbezirke)

"Lieferkettengesetz Volksbegehren"
Zahl der Unterstützungserklärungen: 86.702
Zahl der Eintragungen: 33.695
Gesamtergebnis (Unterstützungserklärungen + Eintragungen): 120.397
Präsentationsgrafiken (diese beinhalten die Ergebnisse der Länder und Stimmbezirke)

"NEHAMMER MUSS WEG"
Zahl der Unterstützungserklärungen: 87.866
Zahl der Eintragungen: 18.574
Gesamtergebnis (Unterstützungserklärungen + Eintragungen): 106.440
Präsentationsgrafiken (diese beinhalten die Ergebnisse der Länder und Stimmbezirke)

Damit ein Volksbegehren im Nationalrat in Behandlung genommen werden muss, ist eine Anzahl von 100.000 Unterschriften erforderlich. Da bei allen Volksbegehren jeweils mehr als 100.000 gültige Eintragungen ermittelt worden sind, hat die Bundeswahlbehörde festgestellt, dass Volksbegehren im Sinn des § 41 Abs. 2 B-VG vorliegen.

09.05.2023